Grippe In der Schwangerschaft: Risiken
Grippeimpfung in der Schwangerschaft
Eine Grippeimpfung ist für Schwangere, Stillende, sowie für Frauen, die in der kommenden Grippesaison (Dezember bis März) schwanger werden wollen, möglich und wird sogar von der ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. Die Impfung sollte optimalerweise im Herbst zwischen Oktober und November erfolgen.
Fakten zum Thema
Seit 2010 wird die saisonale Grippeschutzimpfung von der ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts für alle Frauen, die während der Influenzasaison schwanger sind, empfohlen. Die Impfung sollte bei gesunden Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (Trimenon), bei Schwangeren mit einer erhöhten Gesundheitsgefährdung infolge eines Grundleidens (z. B. Asthma, Diabetes oder Lungenerkrankungen) ab dem ersten Trimenon erfolgen. [1] [2] Die Empfehlung der STIKO, bei gesunden Schwangeren erst ab dem zweiten Trimenon zu impfen, hängt damit zusammen, dass in den ersten Monaten der Schwangerschaft häufiger auftretende Spontanaborte nicht fälschlicherweise mit der Grippeimpfung in Verbindung gebracht werden sollen. Die Grippeimpfung ist laut STIKO in allen Phasen der Schwangerschaft unbedenklich. [3]
Daten der saisonalen Grippe (Influenza) und Erfahrungen aus Grippe-Pandemien zeigen, dass Schwangere im Vergleich zu nichtschwangeren gesunden Frauen bei einer Grippeinfektion ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Komplikationen haben. [3] Verschiedene physiologische und immunologische Veränderungen, die während der Schwangerschaft im Körper stattfinden, führen zu einer erhöhten Anfälligkeit gegenüber den Grippeviren und können zu schweren Krankheitsverläufen führen. [3] Eine entsprechende Grippeimpfung kann vor einer Infektion erfolgreich schützen und so Mutter und Kind vor gesundheitlichen Komplikationen bewahren. Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass die erworbene Immunität (IgG-Antikörper) der Mutter über die Plazenta an das Baby weitergegeben wird und so zumindest partiellen Schutz für die ersten 6 Monate nach der Geburt bietet. [4] [5] Eine Infektion des Neugeborenen über die Mutter kann somit durch eine zuvor erfolgte Grippeimpfung der Schwangeren ebenfalls ausgeschlossen werden. Dies ist insofern wichtig, als dass Influenzaimpfstoffe für Kinder unter 6 Monaten nicht zugelassen sind und Neugeborene vor einer Infektion nicht geschützt sind. [3]
Die in Deutschland für Schwangere zugelassenen Impfstoffe gegen Grippe (Influenza) sind sogenannte Totimpfstoffe, welche Bruchstücke der Virushüllen (Antigene) der inaktivierten Grippeviren beinhalten. Diese sind nicht infektiös und können keine echte Grippe (Influenza) hervorrufen. Die Sicherheit der Impfstoffe wurde sowohl für Schwangere, als auch für die ungeborenen Babys bestätigt, so dass eine Impfung in jedem Stadium der Schwangerschaft unbedenklich ist. Die Impfstoffe sollen im Allgemeinen sehr gut verträglich sein. [3] [4]
Zu beachten
Mögliche Impfreaktionen, die im Rahmen der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Grippeimpfstoff auftreten können, sind eine Rötung an der Einstichstelle, Kopfschmerzen, Muskel- und Gliederschmerzen, geringer Anstieg der Körpertemperatur, Erschöpfung, Unwohlsein und Übelkeit. [5] Diese Reaktionen sind in der Regel von kurzer Dauer und klingen von alleine ab. Bei grippeähnlichen Symptomen, wie zum Beispiel länger anhaltendes, hohes Fieber, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Impfungen mit Lebendimpfstoffen sind in der Schwangerschaft, obwohl keine Hinweise einer möglichen Gefahr für das Baby bekannt sind, in der Regel kontraindiziert. [4] Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoffen sollte eine Schwangerschaft sogar für 3 Monate vermieden werden.
Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) können die aktuellen Impfempfehlungen für Frauen mit Kinderwunsch, die vor einer geplanten Schwangerschaft empfehlenswert sind, sowie Impfungen, die während einer Schwangerschaft empfehlenswert sind, nachgelesen werden. Der Impfstatus sollte optimalerweise vor einer geplanten Schwangerschaft vom Frauenarzt auf Vollständigkeit überprüft werden und mit Impfungen, die während der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden dürfen, vervollständigt werden. Während der Stillzeit sind alle Impfungen bis auf die Impfung gegen Gelbfieber ohne Einschränkungen möglich. [1] [6]
Da Schwangere laut den Impfempfehlungen der ständigen Impfkommission zu einer Risikogruppe gehören, werden die Kosten der Grippeimpfung von den gesetzlichen Krankenkassen sowie von den privaten Krankenkassen übernommen.
Quellenangaben:
- Norbert Krappitz: Handbuch Reisemedizinische Gesundheitsberatung, Deutscher Ärzte-Verlag, 1. Auflage, 2010, S. 159
- Robert Koch Institut: Epidemiologisches Bulletin, Online verfügbar: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2014/Ausgaben/34_14.pdf?__blob=publicationFile, 25.8.2014/Nr. 34
- Robert Koch Institut: Warum wird die saisonale Influenzaimpfung auch für Schwangere empfohlen?, Online verfügbar: http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Influenza/FAQ03.html, 07.09.2012
- DGPI Handbuch: Infektionen bei Kindern und Jugendlichen, Georg Thieme Verlag KG, 5. Auflage, 2013, S. 40
- Robert Koch Institut: Welche Nebenwirkungen sind nach der Influenzaimpfung zu erwarten?, Online verfügbar: http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Influenza/faq_ges.html, 02.09.2014
- Frank H. Mader, Herbert Weißgerber: Allgemeinmedizin und Praxis, Springer Medizin Verlag Heidelberg, 6. Auflage, 2007, S. 394
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Veröffentlicht durch: | Erkältet.info-Redaktion |
Erstellt am: | 30.01.2015 |
Zuletzt aktualisiert am: | 30.11.2015 |
Prüfzyklus: | jährlich |
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Zuletzt aktualisiert am: | 30.11.2015 |
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