Grippe: Allgemein

Influenza Impfung

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Die Influenza-Impfung zählt zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen gegen die „echte Grippe“ (Influenza). Die Kosten der Impfung werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen für alle Personen übernommen, die einer Risikogruppe (über Sechzigjährige, Personen mit Grunderkrankungen, etc.) angehören. Der Impfzeitpunkt liegt optimalerweise vor der Krankheitssaison (Dezember bis März) im Herbst.

Fakten zum Thema

Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts empfiehlt eine jährliche prophylaktische Grippeschutzimpfung für folgende Personengruppen [1]:

  • über Sechzigjährige
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Grunderkrankungen (wie z. B.: chronische Lungen-, Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen, Stoffwechselkrankheiten, chronisch neurologische Krankheiten, angeborene oder erworbene Immunschwäche, HIV-Infektion)
  • Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
  • Schwangere ab dem 2. Trimenon
  • Berufsgruppen mit erhöhter Infektionsgefahr, wie z. B. medizinisches Personal

Diese Personengruppen haben ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe und können durch die Grippeimpfung vor Komplikationen (z. B.: Lungenentzündung), die im Rahmen einer Influenza-Infektion auftreten können, erfolgreich geschützt werden. [2]

Aufgrund der Variabilität der Influenza-Viren wird der Impfstoff jährlich basierend auf weltweiten epidemiologischen Daten und Vorgaben der WHO (World Health Organisation, Weltgesundheitsorganisation) neu hergestellt. Jeder Impfstoff enthält Bestandteile der Virushüllen (Antigene) der drei variierenden Virusstämme (A/H1N1, A/H3N2, B). [3] [4] Der Impfstoff wird in Form einer Einzeldosis intramuskulär vorzugsweise am Oberarm injiziert. Die enthaltenden Virusantigene werden sofort vom Immunsystem als fremd erkannt und führen zu einer spezifischen Antikörperbildung. [4] Eine effektive Antikörperkonzentration und folglich eine gute Schutzwirkung des Impfstoffs entwickelt sich innerhalb von ca. 2 Wochen nach der Impfung, während die Immunität im Allgemeinen 6 bis 12 Monate anhält. [3] Die Impfung sollte jährlich im Zeitraum zwischen September und Ende November vor Beginn der Erkältungssaison erfolgen. Bei einer guten Übereinstimmung des Impfstoffs mit den jeweils aktuell zirkulierenden Influenza-Virus-Stämmen sind gesunde Menschen zu 80 % vor einer Erkrankung geschützt. [2]

Die Influenzaimpfung gehört zu den Impfungen, die in der Schutzimpfungsrichtlinie (SiR) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf Basis der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) enthalten ist. Diese Richtlinie regelt, welche Impfungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Außerdem legt sie fest, wer, wann und wie geimpft werden soll. Entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie (SiR) werden die Kosten der Influenza-Impfung für alle Personen übernommen, die einer Risikogruppe (Über-60-Jährige, Personen mit Grunderkrankungen, etc.) angehören. Für Personen, die keiner Risikogruppe angehören, kann die Impfung mit Kosten verbunden sein. Im Zweifelsfall sollte Rücksprache mit der entsprechenden Krankenkasse gehalten werden. Eine eventuelle Übernahme der Kosten als Satzungs- oder Mehrleistungen könnte möglich sein. Für privat Krankenversicherte gelten ähnliche Kostenübernahmeregelungen.

Zu beachten

Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (www.Rki.de/influenza) können aktuelle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Influenzaimpfung sowie weitere Informationen zur Influenza (echte Grippe) abgerufen werden.

Informationen darüber, welche Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen wurden, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wurden, sind in der vom Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) veröffentlichten Schutzimpfungsrichtlinie (SiR) unter der Webadresse: www.g-ba.de zu finden.

Eine jährliche Impfung wird auch dann empfohlen, wenn die Antigenzusammensetzung des Impfstoffs gegenüber der vorhergehenden Saison unverändert ist. Grund hierfür ist der nachlassende Impfschutz des Geimpften, der im Folgejahr der erfolgten Impfung vermutlich keinen ausreichenden Schutz vor einer neuen Grippe-Infektion bieten kann. [1]

Eine Grippeimpfung sollte bei Patienten mit fieberhaften Erkrankungen, akuten Infektionen oder Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs, wie zum Beispiel auf Eier und Hühnereiweiß, unterlassen werden. [3]


Behandlungsmöglichkeiten bei einer Grippe