- Kur gegen lang anhaltende Erkältung beantragen
Husten, Schnupfen und Heiserkeit werden in der Regel als harmlose Symptome einer Erkältung angesehen, die nach kurzer Zeit von selbst wieder verschwinden. Wenn aber das Immunsystem nicht stark genug ist, die Krankheitserreger zu bekämpfen oder wenn sich zu den Erkältungsviren Bakterien hinzugesellen, die sich in den Atemwegen festsetzen und die Genesung verzögern, dann ist guter Rat teuer. Bei besonders lang anhaltenden Atemwegserkrankungen oder einer erhöhten Infektanfälligkeit kann eine Kur mitunter Wunder bewirken.
Welche Kur ist die richtige?
Man unterscheidet zwischen Rehabilitations- und Vorsorgekuren. Eine Vorsorgekur wird dann verordnet, wenn das Erkrankungsrisiko des Patienten besonders hoch erscheint oder aber um die Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit zu verhindern. Rehabilitationskuren dagegen eignen sich für Patienten, die nach einer schweren körperlichen oder psychischen Belastung, beispielsweise nach einer Operation geschwächt sind oder die an einer chronischen Erkrankung leiden. Welche Kurform die richtige ist, hängt davon ab, ob die Erkältung des Patienten chronisch verläuft oder ob eine erhöhte Infektanfälligkeit vorliegt [1][2].
In der Regel genehmigen Krankenkassen ambulante Kuren. Eine ambulante Vorsorgekur findet zwar in einem Kurort statt, Unterbringung und Verpflegung jedoch müssen vom Patienten selbst gezahlt werden. Eine ambulante Rehabilitationskur dagegen wird in einem Reha-Zentrum in der Nähe des Wohnortes des Kurbedürftigen durchgeführt. Der Erkrankte muss die Klinik täglich aufsuchen. Nur in besonders schweren Fällen kommt es vor, dass Arzt und Krankenkasse sich für eine stationäre Kur entscheiden, bei der der Patient direkt in einem Kurzentrum untergebracht wird [1][2].
Die Kur beantragen
Nur wenn alle Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Kur. Gemeinsam mit dem Arzt entscheidet der Patient, welche Art der Kur infrage kommt. Außerdem werden im Rahmen dieses Gespräches Behandlungsschwerpunkte und Therapieziele festgelegt. Die Formulare für den Antrag können bei der jeweiligen Krankenkasse angefordert und danach fertig ausgefüllt zusammen mit den notwendigen medizinischen Unterlagen eingereicht werden. Daraufhin prüft die Krankenkasse den Antrag und zieht im Zweifel den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) hinzu. Ggf. ordnet dieser eine weitere Untersuchung durch einen Amtsarzt an. Ist die Kur genehmigt, wählen Patient und Arzt gemeinsam den Kurort aus. Nur bei einer stationären Kur entscheidet die Krankenkasse, in welcher Klinik die Heilbehandlung durchgeführt wird. Die Kur sollte innerhalb von vier Wochen nach ihrer Genehmigung angetreten werden. Der gesetzlich festgeschrieben Eigenanteil des Patienten beträgt dabei 10 Euro pro Tag. Wird der Antrag abgelehnt, können Arzt und Patient Widerspruch einlegen. Übrigens: Im Falle eines Kurantrages sind gesetzlich Versicherte klar im Vorteil. Privatversicherte müssen, um eine Kur in Anspruch nehmen zu können, eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben [3][4][5].
Das neue soziale Umfeld, die regelmäßige, sportliche Betätigung, gute Ernährung und Erholung fern vom Stress des Alltags können das Immunsystem stärken und auch langanhaltende, hartnäckige Erkältungen kurieren. Deshalb lohnt es sich, die Strapazen des Antrages auf sich zu nehmen und sich eine kleine Auszeit zu gönnen.
Quellenangaben:
[1] „Was sind Kuren?“, https://www.tk.de/tk/leistungen-a-z/kuren-vorsorge-und-rehabilitation/was-sind-kuren/118070, 14.01.2016
[2] „Voraussetzungen für eine Kur“, https://www.tk.de/tk/leistungen-a-z/kuren-vorsorge-und-rehabilitation/voraussetzungen-fuer-eine-kur/40262, 14.01.2016
[3] „Die Kur auf Rezept“, http://www.die-neue-kur.de/kur-gesundheitsurlaub/kur-antrag.html, 14.01.2016
[4] „Krankenkassen: Gewusst wie: eine Kur beantragen“, https://www.test.de/Krankenkassen-Gewusst-wie-Eine-Kur-beantragen-4430712-0/, 14.01.2016
[5] „So beantragen Sie eine Kur“, https://www.tk.de/tk/leistungen-a-z/kuren-vorsorge-und-rehabilitation/so-beantragen-sie-eine-kur/40266, 14.01.2016
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Veröffentlicht durch: | Erkältet.info-Redaktion |
Erstellt am: | 05.03.2016 |
Zuletzt aktualisiert am: | 16.11.2017 |
Prüfzyklus: | jährlich |